Tiere durch das Anbieten eines trockenen und windgeschützten Liegebereichs) abzulehnen und beruht auf einer einseitigen Interpretation der Fachinformation Tierschutz Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Schafen im Freien, die von ihm fragmentarisch zitiert, anstatt ganzheitlich verstanden wird. Hätte die Weide bei warmen Temperaturen und Windstille grossflächig unter Wasser gestanden, würde er wohl kaum argumentieren, seine Tiere hätten ohne jeden Witterungsschutz auskommen können. Starkregen mit stark durchweichten und morastigen Böden bis hin zu Überschwemmungen ist auch ohne gleichzeitige Kälte und starken Wind als extremes Witterungsereignis zu betrachten.