Schon die anhand des Bildmaterials dokumentiert hohe Bodennässe zufolge sehr ergiebigen Niederschlags für sich genommen sorgte dafür, dass das ausgewiesene Ruhebedürfnis der Jungtiere in Ermangelung eines natürlichen Witterungsschutzes oder eines Unterstandes nicht gestillt werden konnte und die Tiere durch morastigen Boden waten und sich dort bei Bedarf auch hinlegen mussten. Die Ansicht des Beschwerdeführers, dass es eine Kombination der drei Elemente Kälte, Nässe und Wind brauche, um von einer "extremen Witterung" sprechen zu können, ist mit Blick auf den eigentlichen Zweck des Witterungsschutzes (Befriedigung des Ruhebedürfnisses der