3.1.3.1 vorne dargestellten Witterungs- und Bodenverhältnisse bei der Kontrolle vom 15. Juli 2021 muss davon ausgegangen werden, dass die Tiere des Beschwerdeführers auf der fraglichen Weide keinen Zugang zu einem einigermassen trockenen Liegeplatz hatten, wo sie sich, ohne sich dabei der Gefahr von übermässigem Durchnässen und Auskühlen auszusetzen, hätten hinlegen können, was primär mit Bezug auf die noch nicht sehr dicht bewollten Jungtiere problematisch erscheint. Der Umstand, dass sich einzelne Tiere unter dem Fahrzeuganhänger auf morastigen Untergrund hinlegten, der nur zu einem kleinen Teil durch eine Plastikplane abgedeckt - 17 -