In der Fachinformation Tierschutz Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Schafen im Freien des BLV (Beschwerdebeilage 11) heisst es dazu, dass Schafe bei langandauerndem oder kaltem Regen Schutz aufsuchten, um zu verhindern, dass sie bis auf die Haut durchnässt werden und auskühlen. Ohne diesen Schutz könnten die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden (was seinerseits einen Verstoss gegen Art. 6 TSchV darstellen würde). Es sei aber nicht möglich, exakte Grenzwerte von klimatischen Bedingungen anzugeben, ab denen ein Schutz vor extremer Witterung gewährt werden müsse.