kalter und/oder nasser Witterung einen trockenen und windgeschützten Liegeplatz mit den in der Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren definierten Mindestabmessungen zur Verfügung zu stellen. Ein solchermassen trockener und windgeschützter Liegeplatz kommt den natürlichen Bedürfnissen von Schafen, namentlich deren Ruhebedürfnis entgegen. In der Fachinformation Tierschutz Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Schafen im Freien des BLV (Beschwerdebeilage 11) heisst es dazu, dass Schafe bei langandauerndem oder kaltem Regen Schutz aufsuchten, um zu verhindern, dass sie bis auf die Haut durchnässt werden und auskühlen.