Unzutreffend ist sodann die Darstellung des Beschwerdeführers, er sei vom Veterinärdienst nicht auf die Meldung des Mangels an die Abteilung Landwirtschaft hingewiesen worden. Im Kontrollrapport (Beschwerdebeilage 6) wurde zwar das Kästchen nicht angekreuzt, wonach der Tierhalter darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass Mängel zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen können. Ein entsprechender Hinweis erfolgte jedoch spätestens im Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes vom 28. Juli 2021 (Vorakten, act.