3. 3.1. 3.1.1. Gegen den bei der Tierschutzkontrolle vom 15. Juli 2021 festgestellten Mangel des ungenügenden Witterungsschutzes für 51 kontrollierte Tiere der Kategorie D3 (Weidelämmer) bringt der Beschwerdeführer zunächst vor, dass ein Witterungsschutz im Sommer nur bei extremer Witterung angeboten werden müsse, welche im kontrollierten Zeitpunkt nicht vorgelegen habe. Trotz vorangegangenem Regen hätten vergleichsweise milde Temperaturen geherrscht. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass es schon die ganze Woche vor der Kontrolle starke Regenfälle und Unwetter gegeben habe. Für den Nachmittag des Kontrolltages habe die Wettervorhersage sonniges Wetter angekündigt.