Vor diesem Hintergrund ist mit der Vorinstanz und gestützt auf die rechtskräftige Verfügung des Veterinärdienstes vom 21. Januar 2021 sowie die in jenem Verfahren vom Veterinärdienst korrekt erhobenen Beweise darauf abzustellen, dass 80 Tiere mit einem GVE-Faktor von 0,17 von den bei den Kontrollen vom 9. und 11. Dezember 2020 festgestellten Mängeln des fehlenden Witterungsschutzes und des morastigen Bodens betroffen waren. Tatsächlich dürften gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen und Berechnungen der Abteilung Landwirtschaft in der Duplik (S. 5 ff.) noch sehr viel mehr als 80 (ausgewachsene) Tiere mit denselben Bedingungen kon-