Mit der Massnahmenverfügung vom 18. Dezember 2020 (Vorakten, act. 1–3) hat der Veterinärdienst dem Beschwerdeführer ausdrücklich das rechtliche Gehör gewährt und ihm damit Gelegenheit gegeben, zu den angeordneten Massnahmen (Witterungsschutz für die rund 80 auf der Weide in Q. gehaltenen Schafe) Stellung zu nehmen. Es wäre am Beschwerdeführer gewesen, im Rahmen des ihm gewährten rechtlichen Gehörs Einsicht in die Akten des Veterinärdienstes (samt Fotos und Videos von den Tierschutzkontrollen vom 9. und 11. Dezember 2020) zu verlangen, was im speziellem Masse auf der Hand gelegen hätte, wenn er die Anzahl betroffener Tiere angezweifelt hätte.