Ohnehin wäre es am Veterinärdienst, die genaue Anzahl der adulten Tiere und Jungtiere festzustellen und zu dokumentieren. Mit einem gewissen Anteil an Jungtieren mit einem GVE-Faktor von 0,00 wären die betroffenen GVE und damit die Kürzungen der Direktzahlungsbeiträge bedeutend geringer ausgefallen. Abgesehen davon dürfe nicht ohne weiteres auf die Angaben in der Verfügung des Veterinärdienstes vom 21. Januar 2021 abgestellt werden, weil im Zusammenhang mit jener Verfügung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers massiv verletzt worden sei. Die Fotos und Videos, die dieser Verfügung zugrunde lägen, seien dem Beschwerdeführer nie zur Kenntnis gebracht worden.