eines zweiten Wiederholungsfalls]). Daraus resultiert eine Kürzung von Fr. 3'060.00 (30,6 Punkte x Fr. 100.00). Das Zwischentotal der Kürzungen wegen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung beläuft sich somit auf Fr. 8'700.00. 1.2.2. Keine Kürzungen der Tierwohlbeiträge respektive der RAUS-Beiträge haben die bei der Kontrolle vom 15. Juli 2021 festgestellten Mängel der Nichtauszäunung von morastigen Stellen auf der Weidefläche zur Folge, weil die pro Tierkategorie (D1 und D2) dafür angerechneten 10 Punkte durch den in Anhang 8, Ziff. 2.9.1 DZV vorgesehenen Toleranzabzug von 10 Punkten wieder auf null Punkte gesenkt werden.