Der bei der Nachkontrolle vom 11. Dezember 2020 erneut festgestellte Mangel des fehlenden Witterungsschutzes (Ziff. 4) für wiederum 13,6 davon betroffene GVE schlägt wegen eines Wiederholungsfalls mit Verdoppelung der Punktezahl mit 27,2 Punkten (13,6 betroffene GVE x 1 Punkt pro GVE x 2) zu Buche, was eine Kürzung von Fr. 2'720.00 (27,2 Punkte x Fr. 100.00) ergibt. Den bei der Kontrolle vom 15. Juli 2021 vorgefundenen Mangel des ungenügenden Witterungsschutzes (Ziff. 5) bewertet die Abteilung Landwirtschaft mit 30,6 Punkten (1,53 davon betroffene GVE [51 Tiere x GVE-Faktor 0,03 {für Weidelämmer}] x 5 Punkte pro GVE x 4 [infolge Vervierfachung wegen