[80 Tiere x GVE-Faktor 0,17] x 1 Punkt pro GVE) an, was zu Kürzungen von je Fr. 1'360.00 (13,6 Punkte x Fr. 100.00) führt; für den Mangel der starken Kotverschmutzung im Bereich der Schenkel und des Schwanzes (Ziff. 3) den Mindestbetrag von Fr. 200.00 (für einen erstmaligen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung). Der bei der Nachkontrolle vom 11. Dezember 2020 erneut festgestellte Mangel des fehlenden Witterungsschutzes (Ziff. 4) für wiederum 13,6 davon betroffene GVE schlägt wegen eines Wiederholungsfalls mit Verdoppelung der Punktezahl mit 27,2 Punkten (13,6 betroffene GVE x 1 Punkt pro GVE x 2) zu Buche, was eine Kürzung von Fr. 2'720.00 (27,2 Punkte x Fr. 100.00) ergibt.