1.1.5. Ein Wiederholungsfall liegt gemäss Anhang 8, Ziff. 1.2 DZV vor, wenn beim selben Kontrollpunkt der gleiche oder ein analoger Mangel bereits in einer Kontrolle für das gleiche Beitragsjahr oder in einer Kontrolle für die drei vorangehenden Beitragsjahre beim selben Bewirtschafter oder bei derselben Bewirtschafterin festgestellt wurde. 1.2. 1.2.1. Von den in der angefochtenen Verfügung der Abteilung Landwirtschaft vom 16. März 2022 tabellarisch aufgelisteten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung (Ziff. 1–5) sollen mit Bezug auf die Kontrollen: