5. In der Stellungnahme vom 17. Januar 2022 akzeptierte A. die ihm angedrohte Kürzung der Direktzahlungsbeiträge nicht und verlangte den Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung, falls die Abteilung Landwirtschaft daran festhalte. B. Mit beschwerdefähiger Verfügung vom 16. März 2022 bestätigte die Abteilung Landwirtschaft gegenüber A. die Kürzung seiner Direktzahlungsbeiträge für das Beitragsjahr 2021 um den Betrag von Fr. 9'700.00. C. 1. Dagegen liess A. am 3. Mai 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen, mit den Anträgen: