4. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2021 teilte die Abteilung Landwirtschaft A. mit, dass die Direktzahlungsbeiträge für das Beitragsjahr 2021 basierend auf den rechtskräftigen Verfügungen der Abteilung Landwirtschaft und des Veterinärdienstes vom 21. Januar 2021 sowie dem Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes vom 28. Juli 2021 und den darin festgestellten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung und den Gewässerschutz um den Betrag von Fr. 9'700.00 gekürzt würden. Für den Fall, dass A. mit dieser Kürzung nicht einverstanden sei, könne er innerhalb von 30 Tagen Einwände vorbringen oder eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.