A. 1. Am 9. Dezember 2020 führte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, auf einem Grundstück an der X-Strasse in Q., auf welchem A. einen Teil seiner Schafe weidete, eine unangemeldete Tierschutzkontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Weide trotz Temperaturen um den Gefrierpunkt, Schneeregen und morastigem Boden über keinen künstlichen Unterstand verfügte. Der Veterinärdienst forderte A. auf, die Tiere entweder einzustallen oder ihnen den im Winter (1. Dezember bis 28. Februar) erforderlichen Witterungsschutz bis am Folgetag zur Verfügung zu stellen.