Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Erbschaftssteuer 2015 (Erbschaftssteuerveranlagung Nr. 190890) Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 24. März 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. erhielt als Vermächtnisnehmer aus dem Nachlass des am 19. August 2015 verstorbenen B. Fr. 1'000'000.00. 2. Aufgrund dieser Zuwendung veranlagte das Kantonale Steueramt (KStA), Rechtsdienst, Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuern, A. mit Verfügung vom 8. November 2019 zu einer Erbschaftssteuer von Fr. 262'400.00. Zur Anwendung gelangte der Tarif der Klasse 3.