4.2.2. Der C. und der Gemeinderat E. werden verpflichtet, der Erbengemeinschaft G., bestehend aus H., A., I., J. und K., die im Verfahren vor dem Regierungsrat entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'000.00 je zur Hälfte, d.h. je zu Fr. 1'500.00, zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer I (Vertreter) die Beschwerdeführer II (Vertreter) den Beschwerdegegner (Vertreter) den Regierungsrat den Gemeinderat E. das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Bundesamt für Landwirtschaft Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten