Sollte deshalb dereinst eine Ausdolung des Nbachs in Erwägung gezogen werden, würde der Bach voraussichtlich an den südöstlich davon verlaufenden Feldweg verlegt, sodass die landwirtschaftliche Nutzung weniger stark eingeschränkt und die Modellflugplatzpiste nur unwesentlich verkürzt würde. Das spreche für den Verzicht auf die kommunale Ausscheidung eines Gewässerraums im Bereich des eingedolten Nbachs, erfordere aber – solange die übergangsrechtliche Gewässerraumausscheidung aufgrund der Gewässerschutzverordnung gelte – eine Ausnahmebewilligung, welche vom BVU, Abteilung für Baubewilligungen, in ihrer Zustimmungsverfügung versehentlich nicht erteilt worden sei.