Der eingedolte Nbach quert das Gelände des Modellflugplatzes. Ein grosser Teil des Modellflugplatzes befindet sich aktuell somit im Gewässerraum des Nbachs (siehe AGIS, Karte "Gewässer [Bachkataster]"). 4.6.2. Gemäss Art. 41c Abs. 1 GschV dürfen im Gewässerraum nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken erstellt werden. Sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann die Behörde ausserdem die Erstellung der in lit. a – d genannten Anlagen bewilligen. Die im Gewässerraum liegenden Bestandteile des Modellflugplatzes fallen nicht darunter.