4.5.3. 4.5.3.1. Die Vorinstanz prüfte, ob der heutige Modellflugplatz von der (erweiterten) Besitzstandsregelung gemäss § 20 Abs. 3 Satz 1 BNO gedeckt ist. Danach dürfen bestehende landwirtschaftliche Siedlungen, Bauten und Anlagen - 27 - zeitgemäss unterhalten, erneuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird.