Neue Hochbauten im Gebiet QX. wie landwirtschaftliche Siedlungen, Gewächshäuser oder andere Einrichtungen mit vergleichbaren Auswirkungen auf die Landschaft können nur an den im Zonenplan bezeichneten Standorten bewilligt werden. Sie dürfen das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigen und die First- resp. Gebäudehöhe von 6.5 m nicht überschreiten (Abs. 4). Bei Aufgabe des Gemüsebetriebs im Gebiet QX. (Parzellen Nrn. AD + AF) sind die Bauten zurückzubauen und es gilt automatisch die Landschaftsschutzzone (Abs. 5).