Unter "AC." wurde pauschal festgehalten, die Gemeinden QR., QS. und QT. kämen nicht in Frage, da keine genügend grossen Ebenen mit Abstand zu überbauten Gebieten existierten. Welche konkreten Standorte in den genannten Gemeinden in Betracht gezogen wurden, wurde jedoch nicht aufgezeigt. Weiter wurde ausgeführt, die grössere ebene Fläche zwischen QU. und QV. liege in der Sperrzone um den Flugplatz QW. (Vorakten, act. 39). Hinsichtlich Alternativen wurde am vorinstanzlichen Augenschein sodann erläutert, man habe ca. 20 Standorte angeschaut, davon könnten maximal 10 Standorte überhaupt in Frage kommen. Diese habe man nach den verschiedenen Kriterien (welche im Baugesuch aufgeführt seien) ge-