4.3.2.2. Auch wenn das Interesses des Beschwerdegegners an der Beibehaltung des heute vorhandenen Modellflugplatzes am Standort "X." in E. offenkundig ist, muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ausgewiesen sein, dass eine objektive, ernsthafte und gewissenhafte Evaluation von Alternativstandorten vorgenommen wurde.