4.2.2. Der Beschwerdeführer I bestreitet die negative Standortgebundenheit eines Modellflugbetriebs ausserhalb der Bauzonen grundsätzlich nicht. Jedoch macht er geltend, es sei ungenügend geprüft worden, ob sich für das Vorhaben besser geeignete Alternativstandorte ausserhalb der Bauzonen anböten. Die Beschränkung auf vier Alternativstandorte sei ungenügend. - 22 -