SR 101]) sowie durch besondere Schutzaufträge (wie Wassererhaltung, Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz, Tierschutz [Art. 76 – 80 BV]) zur Staatsaufgabe erklärt werden. Diese Anliegen sind im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung zu be- - 21 -