Eine solche Konstellation liegt hier nicht vor. Vor dem 1. Juli 1972 existierte am betreffenden Standort noch kein Modellflugbetrieb. Die ersten Flüge fanden im Herbst 1989 statt; am 24. Februar 1992 erteilte der Gemeinderat für den damaligen Flugbetrieb eine Betriebsbewilligung (Erw. II/1.1). Bereits damals lag der Standort jedoch ausserhalb der Bauzonen, weshalb ein Anwendungsfall von Art. 24c RPG von vornherein nicht in Betracht fällt. Da auch kein anderer spezieller Ausnahmegrund nach Art. 24a ff. RPG ersichtlich ist, ist der Modellflugplatz nach Massgabe von Art. 24 RPG zu beurteilen. - 20 -