Die Entwicklung und Intensivierung erfolgte in den letzten drei Jahrzehnten fliessend bzw. schleichend. Es ist deshalb nicht möglich, den Fall nach dem anwendbaren Recht zu einem (nicht greifbaren) Zeitpunkt in der Vergangenheit zu beurteilen. Der bisher nicht bewilligte Modellflugplatz und sein Betrieb sind deshalb im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen, und zwar nach dem heute geltendem Recht und nach Massgabe der heutigen Verhältnisse und Bedürfnisse.