Beschwerdeantwort Beschwerdegegner WBE.2021.175, S. 16; Replik Beschwerdegegner WBE.2021.175, S. 4; Beschwerde WBE.2021.176, S. 17; Beschwerdeantwort Gemeinderat WBE.2021.176, S. 2; Replik Beschwerdegegner WBE.2021.176, S. 4), und während Jahren waren am Standort überdies ein Cheminée und ein Unterstand installiert, welche baulichen Vorkehren erst nach dem (diesbezüglich abweisenden) Baubewilligungsentscheid vom 22. Juni 2020 zurückgebaut wurden. Die Entwicklung auf dem Gelände und der Ausbau der Infrastruktur machen deutlich, dass nicht nur der Flugbetrieb intensiver wurde, sondern der Standort auch in anderer Hinsicht intensiver genutzt wird.