Dass diese Anschlüsse schliesslich dem Grundeigentümer in einem separaten Verfahren nachträglich zugestanden wurden, spielt hier keine Rolle, da die Vereinsmitglieder des Beschwerdegegners diese Anschlüsse mitbenützen können. An der Stelle, wo früher ein bloss sporadischer Flugbetrieb ohne jegliche Infrastruktur stattfand, findet sich heute somit ein Modellflugplatz mit – für Verhältnisse ausserhalb der Bauzonen – gut ausgestatteter Infrastruktur, u.a. stehen am Standort sogar eine mobile Toilettenkabine und ein Strom- und ein Wasseranschluss zur Verfügung.