2.3.3. Vergleicht man die Verhältnisse im Ausgangszustand bzw. zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebsbewilligung vom 24. Februar 1992 (Erw. II/2.3.1, letzter Absatz) mit denjenigen von heute (Erw. II/2.3.2), so zeigt sich, dass sich der ursprünglich über eine Betriebsbewilligung bewilligte Flugbetrieb in den nachfolgenden drei Jahrzehnten grundlegend entwickelt und gewandelt hat, namentlich auch was die Infrastruktur anbelangt: - 16 -