Entsprechend habe in den letzten Jahren der Flugbetrieb am Wochenende zugunsten von vermehrten Aktivitäten tagsüber unter der Woche abgenommen (Vorakten, act. 33). In der Baubewilligung vom 22. Juni 2022 wird der Flugbetrieb mit jeglichen Modellen von Montag bis Samstag von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 21.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr als zulässig erklärt (Vorakten, act. 108). Das Flugbetriebsreglement wurde vom Gemeinderat unter Auflagen genehmigt (Vorakten, act. 108). Nach Angaben des Beschwerdegegners liegt der Schwerpunkt des Vereins seit der Gründung auf dem Segelflug.