Die Erschliessung des Modellflugplatzes erfolgt ab der Kantonsstrasse über einen Feldweg, welcher bis zur Start- und Landebahn reicht, wo ein Wendeplatz das Ein- und Ausladen der Modellflugzeuge sowie der weiteren schweren Gerätschaften ermöglicht. Die Fahrzeuge der Vereinsmitglieder können beim rund 400 m entfernten X. parkiert werden (vgl. angefochtener Entscheid, S. 17). Das sporadische Abstellen von maximal zwei Autos auf dem Wendeplatz für die Dauer des Ein- und Ausladens von grossen Modellflugzeugen und anderen schweren Gerätschaften wird gemäss Vorinstanz toleriert (angefochtener Entscheid, S. 19, 21 [Dispositiv-Ziffer 3]).