198 [Beilage 2]). Zur Flughäufigkeit wurde festgehalten, es dürfe nur während der im beigelegten Flugbetriebsreglement festgelegten Zeiten geflogen werden. Von Montag bis Freitag sei erfahrungsgemäss praktisch nie ein Mitglied am Fliegen. Pro Jahr werde an ca. 15 Wochenenden geflogen, da Feiertage, schlechtes Wetter, feuchtes Gras oder Wind den Flugbetrieb oft verunmöglichten. Mehr als 25 Starts mit Motorflugzeugen an einem Tag seien eine Seltenheit, in der Regel seien es 5 bis 15 Starts (Vorakten, act. 198 [Beilage 3]).