In der damaligen Beilage 3 wurde unter dem Titel "Infrastruktur / Installationen" zudem festgehalten, es seien "keine Bauten, Befestigungen oder Installationen irgendwelcher Art erstellt" worden. Es sei "keine Infrastrukturarbeit irgendwelcher Art durchgeführt" worden. Einen temporär montierten Holzkasten von 10 cm x 40 cm x 40 cm habe man "wieder de- - 13 -