Die bei den kommunalen Akten befindlichen historischen Unterlagen (betreffend die Betriebsbewilligung vom 24. Februar 1992) ergeben bezüglich der damaligen Verhältnisse ein etwas anderes Bild: So war die Piste nicht "seit Beginn" 155 m lang und durchschnittlich 12 m breit. Der mit dem Schreiben vom 9. Mai 1991 eingereichte Plan enthielt zum Fluggelände vielmehr die Anmerkung "Grasstreifen" ca. "80 x 10 m" (Vorakten, act. 198 [Beilage 3]). In der damaligen Beilage 3 wurde unter dem Titel "Infrastruktur / Installationen" zudem festgehalten, es seien "keine Bauten, Befestigungen oder Installationen irgendwelcher Art erstellt" worden.