198 [Beilage 1]). Die Abklärungen ergaben, dass für den Modellflugplatz bisher keine Baubewilligung, sondern einzig die Betriebsbewilligung vom 24. Februar 1992 erteilt worden war (Vorakten, act. 3 sowie 198 [Beilagen 1 und 7]). Der Gemeinderat forderte den C. am 5. August 2019 deshalb auf, für die Nutzung der Parzellen im Gebiet X. als Flugplatz ein Baugesuch einzureichen (Vorakten, act. 198 [Beilage 7]; Vorakten, act. 3). Dieser Aufforderung kam die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 15. Oktober 2019 nach.