2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST). 1.5. Mit Replik vom 10. August 2022 äusserte sich der Beschwerdegegner zu den Beschwerdeantworten des Gemeinderats sowie des Regierungsrats und stellte den Antrag: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, falls auf diese eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST). 1.6. In seiner Replik vom 19. August 2022 hielt der Beschwerdeführer I an seinem Beschwerdeantrag fest. -6- 1.7. Der Beschwerdegegner erstattet am 20. September 2022 eine Duplik und wiederholte seinen in der Replik gestellten Antrag.