2. Es seien der Beschluss des Gemeinderats vom 22. Juni 2020 zu Baugesuch Nr. 22/2020 sowie die kantonalen Verfügungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen vom 19. Mai 2020 und 9. Juni 2020 (BVUAFB.19.2285) aufzuheben. Unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST.