3. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde des C. wird die Auflage 4.2 der Zustimmungsverfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligung) vom 19. Mai 2020 sowie des Protokollauszugs der Gemeinde E. vom 22. Juni 2020 wie folgt neu gefasst: "4.2 Die Autos sind beim Landwirtschaftsbetrieb X. zu parkieren. Das sporadische Abstellen von maximal zwei Autos auf dem Wendeplatz für die Dauer des Ein- und Ausladens von grossen Modellflugzeugen und anderen schweren Gerätschaften wird toleriert."