Dagegen erhob A. am 22. Juli 2020 Beschwerde beim Regierungsrat. Mit Schreiben vom 24. Juli 2020 stellte der Gemeinderat E. die Zustimmungsverfügungen des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, den Verfahrensbeteiligten nachträglich zu, womit eine neue Rechtsmittelfrist ausgelöste wurde. -4- B. Auf Beschwerden von A. und von G. sowie des C. hin fällte der Regierungsrat am 16. März 2022 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde von G. beziehungsweise seiner Erben wird abgewiesen. 2. Die Beschwerden von A. werden abgewiesen.