Mit Verfügung vom 19. Mai 2020 stimmte das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, der Benützung der Wiese als Start- und Landeplatz, dem Sicherzeitszaun/Weidezaun, dem Windsack an einer Stange, der Informationstafel, dem Wendeplatz und der mobilen Toilette unter diversen Auflagen zu. Das Baugesuch für den Unterstand, das Cheminée und das Ladesta- tion-Gestell wies das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, dagegen ab und ordnete den Rückbau innert drei Monaten an. Für den Strom- und den Wasseranschluss verlangte das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, ein Baugesuch des Grundeigentümers. Die Gerätekiste und die Sitzbank wurden als nicht baubewilligungspflichtig beurteilt.