Demnach waren die beiden Perimeter auch hinsichtlich Eingriffsintensität nicht gleich intensiv betroffen, was ebenfalls dazu führen kann, dass Stimmberechtigte bezüglich der beiden Anträge unterschiedliche Standpunkte vertreten. Sodann ergibt sich aus den unterschiedlichen Abstimmungsresultaten zu den beiden Perimetern (act. 127) auch, dass Stimmberechtigte je nach Teilgebiet anderer Auffassung sein können und das Teilgebiet östlich Y. politisch deutlich umstrittener war. Dass die beiden Anträge getrennt zur Abstimmung gekommen sind, stand somit auch im Interesse der Stimmberechtigten, ihren Willen unverfälscht und kompromisslos zu beiden Teilgebieten einzeln abgeben zu können.