zugrunde liegt, zu gewährleisten. So standen zwei eigenständige Verpflichtungskredite, die sich auf zwei unterschiedliche, Kilometer auseinanderliegende Teilgebiete bezogen, zur Abstimmung. Entsprechend betrafen sie unterschiedliche Personenkreise, die je eigenständige, möglicherweise auch divergierende Interessen bezüglich der beiden Perimeter hatten.