2. Mit Eingabe vom 24. Mai 2022 reichte der Gemeinderat X. einen Auszug aus dem Protokoll seiner Sitzung vom 23. Mai 2022 als Beschwerdeantwort ein. Das DVI, Gemeindeabteilung, nahm mit Vernehmlassung vom 30. Mai 2022 Stellung. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 23. August 2022 erstmals beraten und am 12. September 2022 auf dem Zirkulationsweg (§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]) entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: