1. Die Stimmrechtsbeschwerde vom 18. März 2022 wird abgewiesen. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. C. 1. Mit Eingabe vom 28. April 2022 (Postaufgabe: 29. April 2022) gelangte A. an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid der Vorinstanz vom 25.04.2022 und des Gemeinderates X., kommuniziert am 16.03.2022, sei aufzuheben. 2. Der Gemeinderat sei anzuweisen, je eine Referendumsabstimmung zu folgenden Fragen durchzuführen: