würden. A. und weitere Beteiligte entschieden sich, letzteren zu verwenden. 4. Am 27. Dezember 2021 wurde das Referendum rechtzeitig eingereicht, wobei 1'181 gültige Unterschriften gesammelt wurden (act. 91). 5. Der Gemeinderat X. beschloss am 14. März 2022, das Referendum aufgrund eines Formfehlers für ungültig zu erklären. Dieser Beschluss wurde am 17. März 2022 im Landanzeiger publiziert (act. 72). B. Gegen die Ungültigkeitserklärung vom 14. März 2022 reichte A. mit Eingabe vom 18. März 2022 beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Gemeindeabteilung, Beschwerde ein. Am 25. April 2022 entschied das DVI, Gemeindeabteilung: