Diese Auslegung hat nicht zur Folge, dass der angefochtene Entscheid sowohl in der Begründung als auch im Ergebnis unhaltbar wäre; ein klarer Verstoss gegen Bundesrecht liegt nicht vor. Im Gesetzgebungsverfahren wurde zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere A-Fonds-perdu-Beiträge nicht höher ausfallen dürften als die "effektiv ungedeckten Kosten" (Botschaft des Bundesrats vom 17. Februar 2021, 21.016, S. 26, in: Bundesblatt [BBl] 2021 285). Damit ist es jedenfalls im Ergebnis nicht krass fehlerhaft, Unternehmenssparten die Härtefallhilfe für ungedeckte Fixkosten lediglich zukommen zu lassen, wenn diese nicht durch andere Sparten ausgeglichen werden.