Daraus ergäben sich für die Sparte Restaurant im Jahr 2020 ungedeckte Fixkosten von Fr. 2'081'158.00. Die Restaurantbetriebe der Beschwerdeführerin hätten zudem aufgrund behördlicher Anordnung vom 1. Dezember 2020 bis 31. Mai 2021 für insgesamt 104 Tage schliessen müssen. Die Sparte Restaurant der Beschwerdeführerin erfülle sowohl die Voraussetzung von § 7e SonderV 20-2, wonach ein Umsatzrückgang von 40 % vorliegen müsse, als auch jene von § 7b SonderV 20-2 (Schliessung während insgesamt mindestens 40 Tagen aufgrund einer behördlichen Anordnung). Der Tätigkeitsbereich Restaurant könne mittels Spartenrechnung klar abgegrenzt werden.